Beschlussvorlage - 12/199/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, den erneuten Entwurfs- und Auslegungschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu fassen.

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Sachverhalt

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 23.11.2021 bis zum 23.12.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Privatpersonen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Bei der erneuten Auslegung sollten Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen.

 

Herr Kühl vom Büro BSK wird in der Sitzung die Abwägung der privaten Stellungnahmen als Tischvorlage vorlegen und hinreichend erläutern.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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