Beschlussvorlage - 12/001/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertetung der Gemeinde Aumühle folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Aumühle in der, der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Fassung.

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Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Aumühle wurde bereits in der Sitzung vom 26.11.2020 beschlossen.

Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde nun eine Erhebung der Steuersätze empfohlen.

 

Steuersätze               aktuell  neu

Die Steuer beträgt jährlich:

a) Steuer für den ersten Hund               70   100

b) Steuer für den zweiten Hund               100                   120

c) Steuer für jeden weiteren Hund         120  140

d) Steuer für jeden ersten gefährlichen Hund                   300  300

e) Steuer für jeden weiteren gefährlichen Hund      400  400

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

ca.   7.755,00 €

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


ca. 25.850,00 €

voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

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Anlagen

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