Beschlussvorlage - 12/001/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Aumühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Mareen Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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19.01.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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27.01.2022
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Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertetung der Gemeinde Aumühle folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Aumühle in der, der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Fassung.
Sachverhalt
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Aumühle wurde bereits in der Sitzung vom 26.11.2020 beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde nun eine Erhebung der Steuersätze empfohlen.
Steuersätze aktuell neu
Die Steuer beträgt jährlich:
a) Steuer für den ersten Hund 70 100
b) Steuer für den zweiten Hund 100 120
c) Steuer für jeden weiteren Hund 120 140
d) Steuer für jeden ersten gefährlichen Hund 300 300
e) Steuer für jeden weiteren gefährlichen Hund 400 400
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104 kB
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