Beschlussvorlage - 12/201/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Aumühle in der, der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Fassung.

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Sachverhalt

Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Aumühle wurde bereits in der Sitzung vom 28.01.2021 beschlossen.

Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde nun eine Erhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer empfohlen.

 

Hebesätze     aktuell  neu

Grundsteuer   A   350 v. H.  380 v. H.

Grundsteuer   B   390 v. H.  425 v. H.

Gewerbesteuer    350 v. H.  380 v. H

 

Die Inhaltliche Begründung: In dem Erlass des Landes Schleswig- Holstein vom 21.09.2021 haben die Kommunen Hinweise zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und zur Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen erhalten.

Durch die Erhöhung der Hebesätze werden die Steuerpflichtigen bei der Grundsteuer A im Durchschnitt um 5,02 € mehr belastest, bei der Grundsteuer B um 42,19 € und bei der Gewerbesteuer um 170,29 €. Eine genaue Berechnung ist nicht möglich, da unterschiedliche Messbeträge zur Berechnung herangezogen werden.

 

Ein rückwirkendes Inkraftsetzen dieser Hebesatz-Änderung ist nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen unkritisch bis jeweils 30.06. j.J. möglich.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Mehreinnahmen Grundsteuer A:

 

Mehreinnahmen

Grundsteuer B:

 

Mehreinnahmen

Gewerbesteuer:

 

29,00 €

 

 

51.181,00 €

 

 

65.730,00 €

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

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Anlagen

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