Beschlussvorlage - 13/003/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Nutzungsänderung einer Teilfläche des Wohnhauses zu einer Heilpraktikerpraxis auf dem Grundstück „An den Pappeln 10“.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag auf Nutzungsänderung für die Umwandlung einer Teilfläche des Wohnhauses zu einer Heilpraktikerpraxis auf dem Grundstück „An den Pappeln 10“.

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Bei einer Heilpraktikerpraxis handelt es sich um einen freien Beruf. Gemäß § 13 BauNVO ist für die Beruftsausübung die Nutzung von Räumen im Reinen oder Allgemeinen Wohngebieten zulässig. Die Nutzung eines ganzen Gebäudes wäre unzulässig. Die Nutzungsänderung des Wohnhauses bezieht sich im Antrag nur auf einzelne Räume und ist damit zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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