Beschlussvorlage - 03/005/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Alter Götenhof 3
Erweiterung Einfamilienwohnhaus zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen; Befreiung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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01.02.2022
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 8 bzgl. der Überschreitung der Grundflächenzahl I (GRZ I) von 0,15 auf 0,2 und der Grundflächenzahl II (GRZ II) von 0,225 auf 0,34 auf dem Grundstück
„Alter Götenhof 3“, zu erteilen.
Sachverhalt
Es wird ein Antrag auf Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen für das Grundstück „Alter Götenhof 3“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 8 bzgl. der „Überschreitung der GRZ I und der GRZ II“ gestellt.
Im Bebauungsplan Nr. 8 ist eine Grundflächenzahl I (GRZ I) von 0,15 festgesetzt. Das Vorhaben ist mit einer GRZ I von 0,2 geplant. Daraus ergibt sich eine Überschreitung von 0,05 = ca. 57 m².
Ebenfalls ist eine Befreiung von der Grundflächenzahl II (GRZ II) notwendig. Die GRZ I kann für Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen um 50 % überschritten werden. Somit ergibt sich hier eine zulässige GRZ II von 0,225.
Bei diesem Vorhaben ergibt sich eine GRZ II von 0,34. Die zulässige GRZ II wird somit um 0,115 = ca. 133 m² überschritten.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
