Beschlussvorlage - 03/005/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 8 bzgl. der Überschreitung der Grundflächenzahl I (GRZ I) von 0,15 auf 0,2 und der Grundflächenzahl II (GRZ II) von 0,225 auf 0,34 auf dem Grundstück
„Alter Götenhof 3“, zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Es wird ein Antrag auf Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen für das Grundstück „Alter Götenhof 3“ gestellt. 

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Dassendorf.

 

Hierzu wird ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes

Nr. 8 bzgl. der „Überschreitung der GRZ I und der GRZ II“ gestellt.
 

Im Bebauungsplan Nr. 8 ist eine Grundflächenzahl I (GRZ I) von 0,15 festgesetzt. Das Vorhaben ist mit einer GRZ I von 0,2 geplant. Daraus ergibt sich eine Überschreitung von 0,05 = ca. 57 m².

 

Ebenfalls ist eine Befreiung von der Grundflächenzahl II (GRZ II) notwendig. Die GRZ I kann für Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen um 50 % überschritten werden. Somit ergibt sich hier eine zulässige GRZ II von 0,225.

 

Bei diesem Vorhaben ergibt sich eine GRZ II von 0,34. Die zulässige GRZ II wird somit um 0,115 = ca. 133 m² überschritten.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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