Beschlussvorlage - 03/006/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Kreuzhornweg 11
Neubau eines Einfamilienwohnhauses; Abweichung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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01.02.2022
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung (§ 2 „Außenwände in Dachgeschossen“) von 1,00 m OKFF auf 1,285 m OKFF des Dachgeschosses für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück „Kreuzhornweg 11“, zu erteilen.
Sachverhalt
Es wurde ein Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses für das Grundstück „Kreuzhornweg 11“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 7d/
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 7d der Gemeinde Dassendorf.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
Hierzu wird jetzt eine Abweichung von § 2 „Außenwände in Dachgeschossen“ beantragt.
Im § 2 „Außenwände in Dachgeschossen“ ist eine Höhe der Außenwände
von 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden des Dachgeschosses (OKFF) festgesetzt.
Das Vorhaben ist mit einer Außenwandhöhe von 1,285 m ab Oberkante Fertigfußboden des Dachgeschosses (OKFF) geplant; eine Überschreitung von 0,285 m.
