Beschlussvorlage - 03/006/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung (§ 2 „Außenwände in Dachgeschossen“) von 1,00 m OKFF auf 1,285 m OKFF des Dachgeschosses für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück „Kreuzhornweg 11“, zu erteilen.

 

 

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Sachverhalt

Es wurde ein Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses für das Grundstück „Kreuzhornweg 11“ gestellt. 

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 7d/
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 7d der Gemeinde Dassendorf.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Hierzu wird jetzt eine Abweichung von § 2 „Außenwände in Dachgeschossen“ beantragt.

 

Im § 2 „Außenwände in Dachgeschossen“ ist eine Höhe der Außenwände
von 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden des Dachgeschosses (OKFF) festgesetzt.

Das Vorhaben ist mit einer Außenwandhöhe von 1,285 m ab Oberkante Fertigfußboden des Dachgeschosses (OKFF) geplant; eine Überschreitung von 0,285 m.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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