Beschlussvorlage - 12/010/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung des Anbaus auf dem Grundstück „Sachenwaldstraße 45“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung des Anbaus auf dem Grundstück „Sachenwaldstraße 45“ zu erteilen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung des Anbaus auf dem Grundstück „Sachenwaldstraße 45“.

 

Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ sowie der gleichnamigen Erhaltungssatzung.

Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15 und GFZ 0,2, 5 m Abstand der Hauptgebäude zu den seitlichen Grundstücksgrenzen.

 

Der Anbau soll auf dem vorhandenen Kellergeschoss (Keller 4) errichtet werden. Die GFZ und die GRZ 1 werden eingehalten. Bei der GRZ 2-Berechnung wurde der vorhandene Fußweg und die Zufahrt nicht aufgeführt. Würden diese berücksichtigt werden, dann würde die GRZ 2 überschritten werden. Durch die Baumaßnahme kommt es zu keiner Veränderung der GRZ 2.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Loading...