Beschlussvorlage - 12/011/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11d“.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Nachtrag zur Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Otternweg 11d“.

Der ursprüngliche Bauantrag wurde im Bauausschuss am 27.10.2021, Vorlage 12/105/2021, beraten.

Im Nachtrag wurden die Raumaufteilungen und Fenstergrößen verändert. Die Positionierung und die Außenabmessungen bleiben unverändert.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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