Beschlussvorlage - 12/012/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Änderung der Dachgauben, den Einbau eines Rettungsfensters sowie der Nutzungsänderung im Dachgeschoss für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 11“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Änderung der Dachgauben, den Einbau eines Rettungsfensters sowie der Nutzungsänderung im Dachgeschoss für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 11“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle hat das Bauvorhaben bereits in seiner Sitzung am 27.10.2021, Vorlage 12/111/2021, beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauherr hat nach der Beratung des Bauvorhabens seinen Antrag bei der Bauaufsicht zurückgezogen, weil die Beschaffung der seitens der Bauaufsicht nachgeforderten historischen Unterlagen zu vorherigen Baugenehmigungen sich schwierig gestaltete.

 

Für die Einhaltung der GFZ wurde von der Bauaufsicht gefordert, dass die beiden Flurstücke des Grundstückes vereinigt werden. Dadurch verändert sich die Berechnung der GRZ und GFZ.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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