Beschlussvorlage - 12/014/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von 2 Fichten auf dem Grundstück „Otternweg 8a“.

Es ist eine Ersatzanpflanzung von 4 einheimischen Laubbäumen nachzuweisen. Die Qualität der Ersatzanpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung von 2 Fichten auf dem Grundstück „Otternweg 8a“. Die Bäume haben einen Stammumfang von 160 cm bzw. 163 cm.

 

Für die Beurteilung der Schädigung der Bäume wird ein Baumgutachten vorgelegt. Die nördliche Fichte hat eine unzureichende Grundsicherheit. Da die Bäume aufgrund der geringen Nähe zueinander im Kronenverband stehen, ist bei Fällung der nördlichen Fichte auch die südliche Fichte zu fällen. Nach der Fällung der Buche sind die Fichten für Winde aus östlicher Richtung freigestellt.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im B-Plan ist festgesetzt, dass alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einem Meter Höhe, zum Erhalt festgesetzt sind. Bäume, die zur Gefahrenabwehr wegen Krankheiten oder sonstiger Schäden gefällt werden müssen, sind im Verhältnis 1:2 zu ersetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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