Beschlussvorlage - 13/012/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses
Pommernweg 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
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Entscheidung
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02.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB für eine Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses sowie dem Abbruch der gekennzeichneten Nebenanlagen und der Garage auf dem Grundstück „Pommernweg 13“.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Pommernweg 13“. Auf dem Grundstück soll die straßenseitige Garage und zwei Nebenanlage im rückwärtigen Bereich des Grundstückes abgebrochen werden. Der Anbau soll die gleiche Dachneigung wie das Bestandsgebäude erhalten und mit schwarzen Tondachziegeln eingedeckt werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“. Für den Bereich wurde eine Veränderungssperre erlassen. Das Bauvorhaben ist derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Anbau fügt sich mit der geplanten überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein.
Durch die geplante Anlehnung des Bebauungsplanes an den B-Plan Nr. 24 sind folgende Festsetzungen zu beachten: GRZ 0,15, 1 Vollgeschoss, Traufhöhe 3,50 m, Firsthöhe 8,50 m, offene Bauweise, Einzel- und Doppelhäuser.
Diese und die anderen planungsrechtlichen Festsetzungen werden eingehalten.
Weiterhin ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften vorgesehen. Im B-Plan 24 ist folgende Festsetzung vorhanden:
Bei diesem Bauvorhaben sollen die Außenwände im Erdgeschoss mit Kalksandsteinen errichtet werden und einen weißen Anstrich erhalten. Die Giebelfächen an der Ostseite sollen eine Holzverschalung mit dunklem Anstrich (grau oder schwarz) erhalten. Nach der Festsetzung wäre die geplante Gestaltung des Firstes unzulässig, obwohl diese straßenseitig nicht ersichtlich ist. Vielleicht sollte im Rahmen der späteren Beratung der örtlichen Bauvorschriften diese noch modifiziert werden. Die übrigen Festsetzungen werden eingehalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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