Beschlussvorlage - 13/014/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Anbau an ein Einfamilienhaus
Silker Busch 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
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Entscheidung
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02.03.2022
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Sachverhalt
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Anbaus an das Wohnhaus auf dem Grundstück „Silker Busch 9“.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich nach Art und Maß, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.
Auf dem Grundstück befindet sich Wald und das Bestandshaus steht vollständig im Waldschutzstreifen. Gemäß dem Schreiben der Unteren Forstbehörde vom 27.12.2021 ist nur ein Anbau in östlicher Richtung mit der Breite des Bestandsgebäudes möglich. Eine weitere Auflage ist, dass der Anbau nur eine Ergänzung des Hauptgebäudes sein darf. Dieses Kriterium liegt vor, wenn keine grundlegenden Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz erforderlich sind und ein nicht unerhebliches neues Bauvolumen geschaffen wird.
Seitens des Bauamtes bestehen Bedenken, ob diese Auflage erfüllt ist, da massiv in die Dachkonstruktion des Bestandsgebäudes eingegriffen wird und das Bauvolumen nicht unerheblich ist. Das Bestandshaus hat eine Länge von ca. 10 m und der Anbau von 6,40 m. Im Obergeschoss beträgt der Anbau durch die Veränderung der Dachkonstruktion ca. 10 m.
Der Bauausschuss hat zu prüfen, ob die überbaubare Grundstücksfläche sich in die nähere Umgebung einfügt. Der vom Antragsteller eingereichten Übersichtsplan ist für die Beurteilung nur eingeschränkt verwendtbar. Die Abstände der Gebäude zu den vorderen Straßenbegrenzungslinien in der Oberen Lindenstraße und im Billtal können nicht herangezogen werden, da diese bauordnungsrechtlich nicht zur näheren Umgebung zu zählen sind. Für die Beurteilung sind nur die Abstände auf der gleichen Straßenseite im Silker Busch und evtl. bei einer größzügigeren Betrachtung noch die Verlängerung der Kastanienallee heranzuziehen.
Die Abstände der Nachbarbebauung sind folgende:
Nördlich – Billtal 11 – ca. 10 m
Südlich – Billtal 7 – ca. 14 m
Südlich – Billtal 1 – ca. 14 m
Südlich – Obere Lindenstraße 3 – ca. 6 m
Südlich – Kastanienallee 19 – ca. 7,5 m
Durch den Anbau hätte das Wohnhaus einen Abstand zur vorderen Straßenbegrenzungslinie von 6,80 m bis 7,9 m.
Würde nur der Bereich der Nachbarbebauung im Silker Busch herangezogen werden, dann wäre der Anbau mit der geplanten Größe unzulässig.
