Beschlussvorlage - 13/006/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der anliegenden Haushaltssatzung, nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2022, unter Berücksichtigung der hier vorgenommenen Änderungen, zu beschließen.

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Sachverhalt

Die Verwaltung legt hiermit den Entwurf zur Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2022 zur Beratung vor. Der Entwurf wurde in einer vorberatenden Sitzung mit dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden abgestimmt. Die Haushaltssatzung wird unausgeglichen vorgelegt.

 

Die Hebesätze haben sich zum Vorjahr nicht verändert. Wichtige Bestandteile des Haushaltes 2022 bilden nach wie vor der Bau des neuen Kindergartens, die Anschaffung eines Löschfahrzeuges (2022/23), erste Planungen für den Bau einer neuen Feuerwehrwache und der Bau einer Turnhalle.

 

Das Defizit im Verwaltungshaushalt im Jahr 2022 und im Finanzplanungszeitraum kann durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Das Defizit des Vermögenshaushaltes wird durch Kreditaufnahmen gedeckt. Der Soll-Überschuss des Jahresabschlusses 2021 beträgt ca. 0,57 Mio €. Die allgemeine Rücklage wird somit einen Bestand von ca. 1 Mio € zum Ende des Haushaltsjahres 2021 ausweisen.

 

Die einzelnen Ansätze werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, so dass in dieser Vorlage auf einzelne Positionen nicht weiter eingegangen wird

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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