Beschlussvorlage - 12/005/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der anliegenden Haushaltssatzung, nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2022, unter Berücksichtigung der hier vorgenommenen Änderungen, zu beschließen.

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Sachverhalt

Die Verwaltung legt hiermit den Entwurf zur Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2022 zur Beratung vor. Der Entwurf wurde in einer vorberatenden Sitzung mit dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden abgestimmt.

 

Die Haushaltssatzung wird unausgeglichen vorgelegt. Die Hebesatzsatzung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.01.2022 wie folgt geändert:

  • Grundsteuer A: 380 %
  • Grundsteuer B: 425 %
  • Gewerbesteuer: 380 %

 

Damit liegen die Hebesätze auf dem geforderten Niveau der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen.

 

Wichtige Bestandteile des Haushaltes 2022 bilden nach wie vor die Sanierung des Sport- und Jugendheims, die Anschaffung eines Löschfahrzeuges, diverse Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule sowie Straßenbauarbeiten, insbesondere im Eichhörnchenweg, Schwarzen Weg und Weidenstieg.

 

Das Defizit im Verwaltungshaushalt im Jahr 2022 kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Das Defizit des Vermögenshaushaltes wird teilweise durch die allgemeine Rücklage und eine Kreditaufnahme gedeckt. Der Soll-Überschuss des Jahresabschlusses 2021 beträgt ca. 0,9 Mio €. Die allgemeine Rücklage wird somit einen Bestand von ca. 1,9 Mio € zum Ende des Haushaltsjahres 2021 ausweisen.

 

Die einzelnen Ansätze werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, so dass in dieser Vorlage auf einzelne Positionen nicht weiter eingegangen wird

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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