Beschlussvorlage - 03/011/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Dassendorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung "Spatzennest" der Gemeinde Dassendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Ulrike Ruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.03.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt, die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ der Gemeinde Dassendorf.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt
Ab dem 01.08.2022 soll der Spätdienst der Vormittagsgruppe von 1 Stunde auf 4 Stunden täglich verlängert werden. So wird die Möglichkeit geschaffen 10 Kindern eine Betreuung bis 16:00 Uhr zu ermöglichen.
Außerdem können damit die Kinder der Vormittagsgruppe den Frühdienst schon ab 7:00 Uhr in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Elternbeiträge in der Anlage zur Beitragssatzung Spatzennest wurde entsprechend angepasst.
Es gibt keine Kinder die einen Bestandsschutz genießen, die derzeitigen Kinder des Spätdienstes haben diesen entweder gekündigt oder auf 16:00 Uhr verlängert.
Personell müssen keine weiteren Schritte eingeleitet werden, da die Verlängerung des Spätdienstes mit dem schon vorhandenen Personal abgedeckt werden kann.
Das Mittagessen für die Kinder wird natürlich kostendeckend angeboten.
Damit verbunden sind vom 01.08.-31.12.2022 folgende Mehreinnahmen:
Spätdienst für 10 Kindergartenkinder von 1 Stunde auf 4 Stunden täglich.
Für 1 Stunde am Tag bzw. 5 Wochenstunden ist durch die Eltern ein Betrag von 28,30 € monatlich zu zahlen.
Für 4 Stunden am Tag bzw. 20 Wochenstunden ist ein Betrag in Höhe von 113,20 € monatlich fällig.
Dies bedeutet eine Mehreinnahme von 84,90 € pro Kind und Monat.
= 84,90 € x 10 Kinder x 5 Monate = 4.245,00 €
Dazu kommt noch die Gruppenförderung durch das Land, welche sich durch die längere Betreuungszeit erhöht.
Derzeit erhalten wir für die 1 Stunde Spätdienst 603,00 €/Monat.
Bei 4 Stunden sind es 2.411,00 €/Monat.
Dies bedeutet eine Mehreinnahme von 1.808,00 € pro Monat.
= 1.808,00 € x 5 Monate = 9.040,00 €.
Sobald die Gemeindevertretung die Satzungsänderung beschlossen hat, werden die Eltern über die Änderungen informiert.
Der Kreis ist bereits über die Änderung der Randzeit informiert, welche formfrei erfolgt.
Finanz. Auswirkung
|
im Verwaltungshaushalt: |
Ja |
|
Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
|
Einnahmen: |
13.200,00 € |
Ausgaben: |
€ |
|
Haushaltsstelle: |
03.1.46400.11000 |
Haushaltsstelle: |
|
|
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
|
voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
|
Deckung / Bemerkung:
|
im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
230,8 kB
|
