Berichtsvorlage - 13/016/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Überleitungsbilanz im Rahmen der Kita-Reform
hier: Bericht über das Ergebnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Wohltorf
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
23.03.2022
|
Sachverhalt
Zum 01.01.2021 trat die Kita-Reform mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) in Kraft. Vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 gilt ein Übergangszeitraum. In diesem Zeitraum wird eine laufende Evaluation über die Wirkungen des neuen KiTaG durchgeführt.
Im Rahmen dieser Evaluation sollten die Standortgemeinden in Schleswig-Holstein bis zum 30.06.2021 eine Überleitungsbilanz erstellen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist bis zum 16.08.2021 verlängert.
Es sollte ermittelt werden wie hoch die finanziellen Be- bzw. Entlastungen für die Gemeinden ausfallen aufgrund der Einführung des Standard-Qualitäts-Kosten-Modells (SQKM) für die Finanzierung der Kindertagesstätten.
Als Grundlage dienten die Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2019 sowie die Haushaltspläne der Kitas für das Jahr 2021. Ebenso wurden die auswärtig betreuten Kinder mit den dazugehörigen Ausgaben und die Kosten für die Tagespflege mit einbezogen.
Bei den Zahlen aus den Haushaltsplänen für 2021 wurde unterschieden in Kosten, die reformbedingt entstehen (z. B. mehr Personal wegen neuem Fachkraft-Kind-Schlüssel, Fachberatung usw.) und Kosten, die auch ohne Reform entstanden wären (z.B. Mehrausgaben bei der Mittagsverpflegung wegen Preiserhöhung oder Wechsel des Anbieters, Tariferhöhungen).
Bei der Überleitungsbilanz werden auch die Einnahmen durch Elternbeiträge sowie die Zahlungen der SQKM-Mittel an die Standortgemeinden berücksichtigt. Dazu kommen noch die Wohnortanteile der Gemeinden für die Kinder, die in einer Kita oder bei der Tagespflege betreut werden.
Zur Ermittlung der Beträge wurden vom Land Berechnungstools zur Verfügung gestellt. In diesen Berechnungstools wurde anhand der Elternbeiträge der einzelnen Kitas, der geleisteten Zahlungen an die Standortgemeinden sowie die Zahlungen des Wohnortanteils für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 eine Hochrechnung für das gesamte Jahr 2021 erstellt. Diese wurde dann in die Überleitungsbilanz übernommen. Die tatsächlichen Beträge für 2021 könnten somit noch anders ausfallen.
Für die Gemeinde Wohltorf wurden die Betriebskosten der Ev. Kita Wohltorf dem Land zur Überprüfung zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis dieser Prüfung liegt nun vor (Anlage 1).
Im Ergebnis liegen die nicht reformbedingten Mehrkosten der Einrichtung in Wohltorf bei ca. 98.456,00 €. Dieser Betrag errechnet sich aus der Differenz der Gesamtkosten für 2021 zu den Gesamtkosten aus 2019 abzüglich der reformbedingten Mehrkosten.
Die Differenz zur bisherigen Finanzierung gegenüber 2021 beträgt in der Gemeinde Wohltorf 96.544,00 €. Abzüglich der nicht reformbedingten Mehrkosten verbleibt eine Entlastung der Gemeinde in Höhe von 1.912,00 €.
Es muss hierbei beachtet werden, dass die Kosten auf den Haushaltszahlen für 2021 beruhen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Endabrechnungen für das Jahr 2021 noch nicht vor. Das bedeutet, dass sich die tatsächliche finanzielle Belastung der Gemeinde noch verändern kann.
Sobald die Endabrechnung für die Wohltorfer Kita vorliegt und geprüft wurde, wird die Gemeinde darüber informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
