Beschlussvorlage - 12/016/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauantrag für den Umbau eines Einzelhauses
Große Straße 37
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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22.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 2. Änd. B-Plan 9 „Billenkamp“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für den Umbau des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Große Straße 37“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Umbau des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Große Straße 37“ zu erteilen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für den Umbau des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Große Straße 37“.
Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ sowie der gleichnamigen Erhaltungssatzung.
Derzeit wird der Bebauungsplan durch die Aufstellung der 2. Änderung überarbeitet und es wurde eine Veränderungssperre erlassen.
Im Bebauungsplan ist bisher folgendes festgesetzt: MI, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,25, Dachneigung 30°- 48°, Einzelhaus, 2 Wohneinheiten, Gebäudehöhe 10 m.
An der äußeren Kubatur des Gebäudes ändert sich nichts durch die inneren Umbaumaßnahmen und die Veränderung von 3 Fenstereinbauten. Das Gebäude ist bereits zweigeschossig. Durch die neue Dacheindeckung mit roten Dachziegeln wird die Form des vorhandenen Mansarddaches mit einer Dachneigung von über 48° nicht verändert.
Die geplanten Umbaumaßnahmen stehen nicht der städtebaulichen Planung entgegen, sodass eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden kann.
