Beschlussvorlage - 12/028/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 2. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 9 für den 2. Nachtrag zur Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses bzgl. der Änderung der versiegelten Fläche für das Grundstück „Große Straße 20“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den 2. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses bzgl. der Änderung der versiegelten Fläche für das Grundstück „Große Straße 20“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird der 2. Nachtrag zur Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück „Große Straße 20“.

Gegenstand des Nachtrages ist die Veränderung der Versiegelung der Flächen.

Gemäß der Baugenehmigung waren nur der Carport und der Fußweg bei der GRZ2 mit anzurechnen. Die übrigen Flächen sollten in Kies ausgeführt werden und wurden bei der GRZ 2 nicht mit angerechnet.

Seitens des Bauherren wurde damit begonnen die gesamten Flächen zu pflastern. Er wurde darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme unzulässig ist, weil dadurch die GRZ 2 überschritten wird. Die Pflasterarbeiten wurden daraufhin eingestellt.

Die Pflasterung der Auffahrt soll wieder entfernt und durch Kies ersetzt werden. Die Pflasterung der Stellplätze und der Rangierflächen soll erhalten bleiben.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“. Für das Grundstück ist einer GRZ1 von 0,4 zulässig und damit eine GRZ2 von 0,6.

Gemäß der beigefügten GRZ-Berechnung wird damit die GRZ2 mit 0,595 eingehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

 

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