Beschlussvorlage - 12/005/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der anliegenden Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen, wie der Urschrift der Niederschrift zu dieser Sitzung beigefügt, für das Jahr 2022.

 

Außerdem wird die Rücknahme des Beschlusses beschlossen, nach welchem der Bestand der allgemeinen Rücklage so hoch sein muss, wie die Restvaluta des kfw-Darlehens „Schulsanierung“.

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Sachverhalt

Hiermit legt die Verwaltung den Entwurf zur Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2022 zur Beratung vor. Der Entwurf wurde in einer vorberatenden Sitzung mit dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden abgestimmt. Mit Sitzung vom 09.03.2022 erfolgte der empfehlende Beschluss des Finanzausschusses.

 

Die Haushaltsansätze resultieren aus den entsprechenden Mittelanmeldungen der jeweiligen Fachämter der Amtsverwaltung und dem aktuellen Stand des Haushaltserlasses des Landes für das Jahr 2022. Im Vorwege gab es eine Änderung der Hebesatzsatzung. Die Hebesätze betragen nun 380% (Grundsteuer A), 425% (Grundsteuer B) und 380% Gewerbesteuer). Die Haushaltssatzung wird ausgeglichen vorgelegt.

 

Wichtige Bestandteile der Planung bilden u.a. die Sanierung / der Neubau des Sport- und Jugendheims, die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges, die Planung einer neuen Feuerwehrwache und diverse Straßenbaumaßnahmen.

 

Das Defizit im Verwaltungshaushalt 2022 durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Für die Investitionsmaßnahmen in 2022 und 2023 sind die Aufnahmen von Darlehen geplant.

 

Nach der geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i.H.v 881.800 EUR im Haushaltsjahr 2021, wird diese einen Bestand von 2,49 Mio EUR zum Ende des Haushaltsjahres ausweisen.

 

Die einzelnen Ansätze werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, so dass in dieser Vorlage auf einzelne Positionen nicht weiter eingegangen wird.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja /

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt und den Anlagen dargestellt.

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Anlagen

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