Beschlussvorlage - 03/025/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Kreuzhornweg 37a,
Fällung eines Baumes; Befreiung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Petra Rempf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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29.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baumes (Buche 1) und dem Rückschnitt eines Baumes (Buche 2) gemäß Baumgutachten vom 28.01.2022 sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4/2. Änderung Bebauungsplan Nr. 1.4 bzgl. der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – Text Ziffer 3.00) auf dem Grundstück „Kreuzhornweg 37 a“, zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung ist ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen.
Sachverhalt
Es wurde ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Buche) für das Grundstück „Kreuzhornweg 37 a“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.4/2. Änderung Bebauungsplan Nr. 1.4 der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wurde eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 1.4/2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ gestellt.
Der Antragsteller*in wurde seitens des Ordnungsamtes darauf hingewiesen, dass ein Baumgutachten erforderlich ist (siehe Vermerk v. 12.10,2021).
Das Bauamt hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass zur Beratung und Beschlussfassung ein Baumgutachten erforderlich sei.
In der PLA-Sitzung vom 02.11.2021 wurde aufgrund des fehlenden Baumgutachtens das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Jetzt wurde das Baumgutachten, nach Aufforderung der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg, eingereicht.
Lt. Baumgutachten wird empfohlen an der Buche (Baum 2) ein Rückschnitt vorzunehmen und die Buche (Baum 1) zu fällen.
Aufgrund der Maße der Bäume, ist eine weitere Klärung bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises Herzogtum Lauenburg, gegebenenfalls erforderlich.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Kreuzhornweg 37 a“ nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einen einheimischen Laubbaum als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
