Beschlussvorlage - 03/010/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die Umgestaltung/Umverlegung der Radwegefuhrt des kombinierten Geh- und Radweg Höhe der Einmündung Bornweg, welcher parallel westlich an der L314 verläuft, nach den Empfehlungen der Verkehrsbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg sowie des ADFC umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Die kommunalen Gremien beschlossen in vergangenen Sitzungen eine Umgestaltung/Umverlegung der Radwegfuhrt des kombinierten Geh- und Radweges im Einmündungsbereich der Straße Bornweg, westlich parallel zur L314 (Mühlenweg).

 

Diese Thematik wurde auch auf der Verkehrsschau 2021 angesprochen und grundsätzlich als umsetzbar eingestuft.

 

Der Wunsch der Gemeinde ist bisher gewesen, die Radwegquerung des Bornweges abgesetzt vom Mühlenweg verlaufen zu lassen, um die Radfahrer etwas auszubremsen und hierdurch die Sicherheit dieser zu erhöhen.

 

Seitens der genehmigenden Behörde wurde diese Variante strikt abgelehnt.

In dieser Variante wäre eine Genehmigung nur zu erlangen, wenn die Radfahrer ihre Vorfahrtsrechte einbüßen würden.

Die Verkehrsbehörde sieht ausschließlich die nach den einschlägigen Regelwerken empfohlen Varianten als genehmigungsfähig an.

Diese sieht eine Radwegequerung in einem Abstand von ca. 0,5m zur parallellaufenden Straße (Mühlenweg) als einzig zu genehmigende Variante vor.

Die Querung sollte zudem eine Breite von 2,50m aufweisen.

Des Weiteren sollen, im Zuge der Umverlegung der Radwegführung, die Ketteneinfassungen in diesem Einmündungsbereich mit entfernt werden.

Zur Übersicht ist der Vorlage ein Lageplan beigefügt.

 

Die Gemeinde hat zu dieser Thematik den ADFC um Stellungnahme gebeten.

Diese ist der Vorlage beigefügt.

 

Dieser geht mit der Planung der parallellaufenden Radwegführung d’accord. Die vom ADFC angemerkten Piktogramme wären aufgrund der geplanten Rotmarkierung des Überwegs zu vernachlässigen. 

 

Gemäß vorliegenden Angebot belaufen sich die ungefähren Kosten, für die Durchführung der Maßnahme, auf rund 35.000 €. Auf dieses Angebot wurde unter Vorbehalt, um die günstigen Preise aus dem alten Kleinleistungsvertrag zu behalten, bereits seitens der Gemeinde der Auftrag erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

40.0000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

03.1.63000.51000

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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