Beschlussvorlage - 03/030/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Kita "Alte Mühle"
hier: Interessenbekundungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Josephine Kasper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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21.04.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens, mit dem Ziel, einen Träger, für die in Planung befindliche Kindertagesstätte „Alte Mühle“, zu finden.
Die Gemeindevertretung entsendet Bürgermeisterin Martina Falkenberg in die Auswahlkommission.
Sachverhalt
Ausgangslage:
Die Gemeinde beabsichtigt einen Bebauungsplan im Bereich der Alten
Mühle aufzustellen, um es einem Investor zu ermöglichen an diesem Standort eine
neue Kindertagesstätte zu errichten.
In diese Kindertagesstätte sollen neben den Dassendorfer Kindern auch die Kinder
aus Hohenhorn und Brunstorf gehen können. Eine Inbetriebnahme ist zum Kita-Jahr
2024/2025 geplant. Es ist vorgesehen eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung zu schließen, die den Platzbedarf der Gemeinden Dassendorf, Hohenhorn und Brunstorf sichert.
Rechtlicher Grundsatz:
§13 des Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) regelt die Auswahl der zu fördernden Einrichtungsträger. Danach sollen die örtlichen Träger (= in diesem Fall der Kreis Herzogtum Lauenburg) und die kreisangehörigen Gemeinden (= Gemeinde Dassendorf) von der Schaffung oder der Erweiterung eigener Kindertageseinrichtungen absehen, soweit ein bedarfsgerechtes Angebot durch anerkannte freie Träger der freien Jugendhilfe sichergestellt werden kann. Vorrangig vor einer Trägerschaft der Gemeinde Dassendorf ist also die Trägerschaft durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe anzustreben. Gemäß § 13 Abs. 4 KiTaG soll die Standortgemeinde ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, wenn nach den Vorgaben des ersten Abschnitts des Bedarfsplans der Bedarf für die Aufnahme einer oder mehrerer zustätzlicher Gruppen besteht. Dieses ist so rechtzeitig zu eröffnen, dass interessierte Einrichtungsträger eine angemessene Zeit für die Prüfung und Planung verbleibt.
Im Kita-Bedarfsplan des Kreises Herzogtum Lauenburg ist die Einrichtung einer Kita mit 6 Gruppen (3 U3 und 3 Ü3 Gruppen) vorgesehen.
Rechtliche Umsetzung:
Die Regelung des § 13 Abs. 4 KiTaG wurde im Zuge der Kita-Reform neu geschaffen, danach wirken die Standortgemeinden nicht nur am Bedarfsplan mit, sondern haben auch ein eigenes Initiativrecht und eine Pflicht, geeignete Träger zu finden. Nähere Angaben zum Aufbau und Ablauf eines Interessenbekundungsverfahrens regelt das Gesetz nicht.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgermeister*innen und dem Kreis ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren erstellt. Dieses ist der Vorlage beigefügt und enthält alle Informationen welche ein Träger benötigt.
Im Wesentlichen ist das Ziel einen Träger zu finden, der, mit den vom Land
bereitgestellten, SQKM-Mitteln auskömmlich ist, so dass keine finanziellen Risiken,
über den Wohnortbeitrag hinaus, für die Gemeinde entstehen.
Freie Träger haben bis zum 30.06.2022 Zeit, ihr Interesse zu bekunden und
entsprechende Konzepte, pädagogischer und finanzieller Natur, vorzulegen.
Anschließend wird eine Auswahlkommission, bestehend aus den
Bürgermeister*innen der Gemeinden, einem Vertreter des Investors und einer
Vertretung der Verwaltung, Gespräche mit den Bewerberinnen führen.
Die Trägerauswahl erfolgt anschließend, vorbehaltlich der Aufstellung des Bebauungsplans, durch die Gemeindevertretung.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Ja / Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja / Nein |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
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(wie Dokument)
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408,9 kB
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