Beschlussvorlage - 12/032/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauauschuss der Gemeinde Aumühle stimmt dem Befreiungsantrag für die Reduzierung der Ersatzanpflanzung für folgende Varianten zu:

 

  • Variante A: Reduzierung der Ersatzanpflanzung auf 10 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, Verzicht auf die restliche Anzahl – Ja/Nein
  • Variante B: Reduzierung der Ersatzanpflanzung auf 10 einheimische Laubbäume aber mit einem größeren Stammumfang von 20 – 25 cm – Ja/Nein

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag auf Reduzierung der Ersatzanpflanzung für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

Das Grundstück wurde am 10.02.2021 gekauft. Die Verpflichtung für die Ersatzanpflanzung von 18 einheimischen Laufbäumen bestand bereits am Kauftag. Gründe für die Ersatzanpflanzung ist die Baugenehmigung des Voreigentümers vom 25.06.2019 und Befreiungsanträge für die Fällung von Bäumen aus Gründen der Gefahrenabwehr. Die Bäume wurden gefällt, aber die Baugenehmigung nicht umgesetzt und das Grundstück weiterveräußert.

 

Der jetzige Antragsteller hat eine neue Baugenehmigung. Auf dem Lageplan sind die 18 Laubbäume eingezeichnet (siehe Anhang). Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Bisher ist eine Ersatzanpflanzung im Verhältnis 1:2 notwendig.

 

Begründet wird die Reduzierung wie folgt:

Die Bepflanzung stellt immer noch eine erhebliche Menge d, welche der bestehenden Bepflanzung umliegender Grundstücke sehr nahekommt. Es könnte somit sichergestellt werden, dass die entsprechende Charakteristik auf unserem Grundstück erhalten bleibt, da zusätzlich seit der Gällung noch ein Haus auf dem Grundstück entsteht und die zu bepflanzende Fläche somit gesunken ist.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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