Beschlussvorlage - 13/003/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Nutzungsänderung einer Teilfläche des Wohnhauses zu einer Heilpraktikerpraxis auf dem Grundstück „An den Pappeln 10“. Es wird der Ausnahme für die Art der Nutzung als Anlage für gesundheitliche Zwecke im Reinen Wohngebiet zustimmt.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag auf Nutzungsänderung für die Umwandlung einer Teilfläche des Wohnhauses zu einer Heilpraktikerpraxis auf dem Grundstück „An den Pappeln 10“.

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 26.01.2022 beraten und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt (Vorlage 13/003/2022).

Im neuen Antrag hat sich die Betriebsbeschreibung und die Anordnung des Stellplatzes geändert.

Da im Flächennutzungsplan als besondere Art der baulichen Nutzung (Baufläche) der Bereich als Reines Wohngebiet WR dargestellt ist, sind gemäß § 3 Abs. 3 BauNVO (Reine Wohngebiete) sonstige Anlagen für gesundheitliche Zwecke nur ausnahmsweise zulässig.

 

Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet am 08.05.2022.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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