Beschlussvorlage - 13/025/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB zum Bauantrag zur Sanierung und Umbau von zwei Mehrfamilienhäusern für die Grundstücke „An den Pappeln 15-21 und 23-29“.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Sanierung und Umbau von zwei Mehrfamilienhäusern für die Grundstücke „An den Pappeln 15-21 und 23-29“.

 

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 16.12.2020 beraten (Vorlage 13/137/2020). Der Bauausschuss hat bei der Bauaufsicht einen Antrag auf die Zurückstellung des Bauantrages für die Dauer von 12 Monaten gemäß § 15 Abs. 3 BauGB gestellt. Grundlage hierfür ist des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“. Der Bauantrag ist nach Ablauf der Zurückstellungsfrist unverändert erneut zu beraten.

 

Da die Planung zum Bebauungsplan noch nicht abgeschlossen ist, wurde zwischenzeitlich von der Gemeinde eine Satzung für eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 erlassen.

 

Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet am 16.05.2022.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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