Beschlussvorlage - 13/028/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses
Billtal 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.04.2022
|
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses auf dem Grundstück „Billtal 6“.
Die zulässige Gebäudehöhe ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu klären und nicht Gegenstand der Beratung. Der Antragsteller hat den Nachweis der Eingeschossigkeit des Gebäudes im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Sind die Lage und die Kubatur des Wohnhauses zulässig? – Ja/Nein
- Wird einer geringfügigen Überschreitung der 21 m Linie durch den Wintergarten zugestimmt? – Ja/Nein
Sachverhalt
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses auf dem Grundstück „Billtal 6“ mit einem Mansarddach und einer Traufhöhe von 3,0 m.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Grundstücke „Ahornweg 6“ und „Billtal 6“ gehörten bis vor Kurzem dem selben Eigentümer und werden jetzt verkauft. Das ursprüngliche Einfamilienhaus auf dem Grundstück „Billtal 6“ wurde umgebaut als Garagenhaus mit Abstellräumen für die Villa auf dem Grundstück „Ahornweg 6“.
Das Wohnhaus sieht nach der Ansicht und Draufsicht wie ein zweigeschossiges Gebäude aus. Der Antragsteller hat den Nachweis der Eingeschossigkeit des Gebäudes im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die Wohnhäuser auf den Nachbargrundstücken „Ahornweg 2 -6“ haben Mansarddächer, sind eingeschossig und verfügen über eine geringe Traufhöhe. Die geringe Traufhöhe gilt auch für das Grundstück „Billtal 8“ mit einem Walmdach.
Wie der direkte Vergleich mit den Nachbargrundstücken zeigt, fügt sich auf diesem Grundstück der Neubau eines zweiten Wohnhauses mit der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein.
Die 21 m-Linie ergibt sich aus den Abständen der Nachbarhäuser zur Straßenbegrenzungslinie: Ahornweg 6 – ca. 22,5 m, Ahornweg 4 – ca. 23,5 m, Ahornweg 2 – ca. 21 m.
Der Antragsteller möchte für die Errichtung eines Wintergartens diese Linie auf einer Länge von 5,36 m und einer Tiefe von 2,25 m überschreiten. Der Wintergarten ist als untergeordnetes Bauteil anzusehen, da dieser weniger als ein Drittel der Wandlänge in Anspruch nimmt.
