Beschlussvorlage - 13/029/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung einer Grundstückseinfriedung
Billtal 19
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
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Entscheidung
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26.04.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Grundstückseinfriedung in Form einer Mauer-Zaun-Kombination mit einer Höhe von bis zu 2,0 m und einer blickdichten Toranlage für das Grundstück „Billtal 19“.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Grundstückseinfriedung in Form einer Mauer-Zaun-Kombination mit einer Höhe von bis zu 2,0 m und einer blickdichten Toranlage für das Grundstück „Billtal 19“.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Metallzaun des Nachbargrundstückes verfügt ebenfalls über eine Höhe von 2,0 m. Dort haben die Toranlage und die Mauerpfeiler Höhen bis 2,75 m.
Für Grundstückseinfriedungen mit einer Höhe von über 1,50 m wird derzeit noch eine Baugenehmigung benötigt. Mit der neuen LBO, welche ab dem 01.09.2022 gilt, sind gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 7 Stützwände und geschlossene Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei und bedürfen keiner Baugenehmigung.
