Beschlussvorlage - 13/030/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Stabmattenzaunes
Kurzer Kamp 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
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Entscheidung
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26.04.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,4 m für das Grundstück „Kurzer Kamp 5“.
Hinweis:
Damit die zukünftige Festsetzung des Bebauungsplanes „offene Einfriedung“ eingehalten wird, darf auf den ersten 3,0 m von der vorderen straßenseitigen Grundstücksgrenze der Stabmattenzaun nicht mit Sichtschutzelementen kombiniert werden, der Anteil darf max. 50 % betragen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Antrag für die Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,40 m und einer Länge von 4,50 m für das Grundstück „Kurzer Kamp 5“. Der Zaun soll nicht an der vorderen straßenseitigen Grundstücksgrenze verlaufen, sondern von dort zur Gartenpforte neben dem Carport, welcher einen Abstand von 4,0 m zur vorderen Grundstücksgrenze hat.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“. Für den Bereich des Planes wurde eine Veränderungssperre erlassen.
