Beschlussvorlage - 13/030/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,4 m für das Grundstück „Kurzer Kamp 5“.

 

Hinweis:

Damit die zukünftige Festsetzung des Bebauungsplanes „offene Einfriedung“ eingehalten wird, darf auf den ersten 3,0 m von der vorderen straßenseitigen Grundstücksgrenze der Stabmattenzaun nicht mit Sichtschutzelementen kombiniert werden, der Anteil darf max. 50 % betragen.

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag für die Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,40 m und einer Länge von 4,50 m für das Grundstück „Kurzer Kamp 5“. Der Zaun soll nicht an der vorderen straßenseitigen Grundstücksgrenze verlaufen, sondern von dort zur Gartenpforte neben dem Carport, welcher einen Abstand von 4,0 m zur vorderen Grundstücksgrenze hat.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4a „Querkampsiedlung Ost“. Für den Bereich des Planes wurde eine Veränderungssperre erlassen.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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