Beschlussvorlage - 12/040/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss Variante 1:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle einen Ersatzneubau für das Sport- und Jugendheim.

Die Planung soll auf Basis des bestehenden Bauvorbescheides als reines Funktionsgebäude für den Sportbetrieb in den Ausmaßen des Bestandsgebäudes erfolgen. Hierzu ist ein Planungsbüro zu beauftragen um eine Leistungsbeschreibung für einen Generalunternehmer zu erstellen.

 

Beschluss Variante 2: 

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle einen Ersatzneubau für das Sport- und Jugendheim mit einer Mehrzwecknutzung für die Gemeinde und den Sportbetrieb. In diesem Fall ist ein Planungsbüro für eine neue Bauvoranfrage zu stellen.

 

 

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Sachverhalt

Auf Grund der stattgefunden Vorgespräche durch die Gemeinde, das Amt Hohe Elbgeest und den Kreis Ratzeburg wird einem Ersatzneubau mit den Ausmaßen des aktuellen Bestandes trotz der Grundlage, dass es sich bei dem Grundstück um eine Aussenbereichsfläche handelt aller Wahrscheinlichkeit nach in einem Bauantragsverfahren zugestimmt.   

Eine andere Nutzung als die des reinen Sportbetriebs sieht der Kreis jedoch auf Grund der Festsetzung im Flächennutzungsplan als kritisch.

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport und der Finanzausschuss haben der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung empfohlen:

Beschluss Variante 2:

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle einen Ersatzneubau für das Sport- und Jugendheim mit einer Mehrzwecknutzung für die Gemeinde und den Sportbetrieb. In diesem Fall ist ein Planungsbüro für eine neue Bauvoranfrage zu stellen.

 

Würde die Beschlussvariante 2 in Ratzeburg negativ beschieden werden, dann Rückgriff auf Variante 1:

 

Beschluss Variante 1:

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle einen Ersatzneubau für das Sport- und Jugendheim. Die Planung soll auf Basis des bestehenden Bauvorbescheides als reines Funktionsgebäude für den Sportbetrieb in den Ausmaßen des Bestandsgebäudes erfolgen. Hierzu ist ein Planungsbüro zu beauftragen, um eine Leistungsbeschreibung für einen Generalunternehmer zu erstellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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