Beschlussvorlage - 12/025/2022-1
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen -
- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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12.05.2022
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Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechende der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
2. Der Entwurf der 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord der Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Sachverhalt
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 23.11.2021 bis zum 23.12.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Privatpersonen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Bei der erneuten Auslegung sollten Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen.
Der Beschluss in der Gemeindevertretung am 24.03.2022 für die erneute öffentliche Auslegung muss wiederholt werden, weil der Beschlussvorschlag fehlerhaft war.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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