Beschlussvorlage - 12/035/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Aumühle beschließt für den Förderzeitraum 2023-2029 die Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die AktivRegion Sachsenwald-Elbe e.V. mit einem jährlichen Umlagebeitrag in Höhe von insgesamt 0,82 € / Einwohner*in.

Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

0,57 € / Einwohner*in: Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe (Personal und Betriebskosten)

0,07 € / Einwohner*in: Sensibilisierungskosten (u.a. Öffentlichkeitsarbeit, Broschüre, Flyer, etc.)

0,18 € / Einwohner*in: Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft sowie die Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden und transnationalen Projekten

 

Die Planung und Abwicklung der Zahlung erfolgt über den Haushalt des Amtes Hohe Elbgeest.

 

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Sachverhalt

 

In der kommenden ELER-Förderperiode ab 2023 ist erneut die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023-2029 Voraussetzung für die Anerkennung der LAG AktivRegion Sachsenwald-Elbe und somit auf voraussichtlich 2,5 Mio. € Fördermittel von der EU für die Gebietskulisse.

 

Die öffentlichen Kofinanzierungsmittel sind insbesondere erforderlich für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe mit den Bausteinen Regionalmanagement, Sensibilisierungskosten, sonstige Kosten der LAG, die Mitfinanzierung des schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerkes aller LAGn, die Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft, die Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden und transnationalen Projekten, die Umsetzung von regionalen oder themenbezogen Projekten.

 

Der jährliche Beitrag für die öffentliche Kofinanzierung entstammt dem Prozess zur Neuaufstellung der integrierten Entwicklungsstrategie und setzt sich wie folgt zusammen:

 

0,57 € / Einwohner*in: Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe (Personal und Betriebskosten)

0,07 € / Einwohner*in: Sensibilisierungskosten (u.a. Öffentlichkeitsarbeit, Broschüre, Flyer, etc.)

0,18 € / Einwohner*in: Umsetzung von Projekten in privater Trägerschaft sowie die Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden und transnationalen Projekten

 

somit jährliche Summe von 0,82 € / Einwohner*in

 

Der bisherige Kofinanzierungsbetrag beträgt 0,67 € / Einwohner*in. Dieser wurde zu Beginn der laufenden Förderperiode 2014/2015 beschlossen und seitdem nicht angepasst.

Mit der Erhöhung werden die Kostensteigerungen aufgefangen, wie z.B. Tarifsteigerungen und die allgemeine Inflation (z.B. bei Sachkosten, Mietnebenkosten).

 

Für das Amt Hohe Elbgeest mit ca. 20.500 Einwohnern ergibt sich ein Jahresbeitrag von 17.000 €. Über die gesamte Förderperiode von 7 Jahren werden dies ca. 120.000 € sein.

In der laufenden Förderperiode sind durch Antragsteller aus dem Amtsgebiet Fördermittel von 505.000 € akquiriert worden.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

Die Mittel werden im Haushalt des Amtes für 2023 bereitgestellt.

 

 

 

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