Beschlussvorlage - 12/042/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung einer Terrassenüberdachung für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10a“ zu erteilen.

Reduzieren

Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Terrassenüberdachung für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10a“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Festgesetzt ist eine GRZ1 von 0,15 und damit eine GRZ2 von 0,225.

 

Der Antragsteller hat die Außenflächen und die Terrasse nicht wie in der Baugenehmigung für die Errichtung des Einfamilienhauses von 2018 errichtet, sondern diese größer gebaut. Den Lageplan und die GRZ-Berechnung von 2018 ist der Anlage zu entnehmen.

 

Gemäß dem Entwurf der 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 ist bei Pfeifenstielgrundstücken der „Pfeifenstiel“ als private Verkehrsfläche bei der Berechnung der GRZ2 nicht zu berücksichtigen. Die anderen Flächen sind aber unabhängig von der Versieglungsart mit anzurechen.

Bei der Grundstücksgröße von 1.342 m² und einer GRZ2 von 0,225 bedarf die maximale Versiegelung 301,95 m² betragen.

Bei der Berechnung der GRZ2 fehlt im Antrag die Berücksichtigung der Fläche aus Glensanda, welche außerhalb des Pfeifenstiels sich befindet. Diese Fläche hat ungefähr eine Größe von 93 m². Bei der Addition aller Flächen beträgt die GRZ2 dann 356,79 m². Damit wäre die Terrassenüberdachung unzulässig.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Loading...