Beschlussvorlage - 13/044/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Umbau des Endreihenhauses auf dem Grundstück „An den Pappeln 31“.

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für den Umbau des Endreihenhauses auf dem Grundstück „An den Pappeln 31“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“. Für diesen Bereich ist eine Veränderungssperre erlassen worden.

Im Bebauungsplan ist bisher eine GRZ 1 von 0,35 festgesetzt. Diese wird eingehalten. Die Berechnung der GRZ 2 fehlt und kann auch nicht aus dem Lageplan hergeleitet werden, weil der Lageplan unvollständig ist. Die Versiegelung der Flächen im vorderen Grundstücksbereich sind nicht dargestellt, aber gemäß Luftbild vorhanden.

 

Ob sich die neu geplante Außenbereichstreppe innerhalb des geplanten Baufeldes befindet ist nicht nachvollziehbar, weil im Lageplan diese nicht eingezeichnet ist.

 

Weiterhin ist im Entwurf des B-Planes unter Ziffer 3.1 festgesetzt, dass die Außenwände in Verblendmauerwerk in den Farben Rot, Braun und Rotbraun oder Putz in weißen oder hellabgetönten Farben zulässig sind.

Der Antragsteller hat keine Aussagen zur Fassadengestaltung gemacht. Gemäß den Zeichnungen ist aber teilweise eine Holzverkleidung der Außenfassade vorgesehen. Ob bereits teilweise eine Holzverkleidung schon vorhanden ist, ist unbekannt. Der Architekt wurde gebeten, bis zur Bauausschusssitzung eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet am 12.07.2022.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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