Berichtsvorlage - 03/035/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 7, Absatz 3 der Betreuungssatzung Spatzennest kann die KiTa aus wichtigen Gründen, beispielweise aufgrund unüberbrückbarer Personalschwierigkeiten oder unvermeidbarer Baumaßnahmen auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden.

Näheres dazu regelt der Notfallplan der KiTa Spatzennest, welcher in der Einrichtung und auf der Homepage der KiTa einsehbar ist.

 

Die Gemeindevertretung Dassendorf wird um Kenntnisnahme des anhängenden Notfallplans vor Veröffentlichung auf der Homepage gebeten.

 

Der KiTa-Beirat erhält diesen Notfallplan vor Information der Eltern zur Kenntnis.

 

Die Eltern werden über den Notfallplan und seine Regelungen vor Beginn des neuen KiTa-Jahres 2022/2023 informiert.

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Anlagen

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