Berichtsvorlage - 12/062/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund des Auszuges eines Mieters aus einer Wohnung im Weidenstieg 16 wurde bei der Abnahme der Wohnung ein massiver Mangel festgestellt. In der gesamten Wohnung hat sich Fogging (Schwarzstaub) gebildet. Da es sich hier um eine chemische Reaktion handelt, ist der Mieter aus der Verantwortung. Um das Problem nachhaltig zu lösen, müssen alle Tapeten in der Wohnung entfernt werden, die Wandflächen neu verspachtelt und anschließend ein entsprechender Silikat-Anstrich vorgenommen werden. Das entsprechende Angebot für diese Arbeiten belief sich auf 10.409,48 €. Um die Wohnung schnellst möglichst neu vermieten zu können, hat der Bürgermeister die Arbeiten in Auftrag gegeben. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Auftragsbefugnis des BM begrenzt sich nach der Hauptsatzung auf einen Betrag von 10.000 EUR, weshalb hier eine Eilentscheidung getroffen wurde.

 

Die Gemeindevertretung Aumühle nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters für außerplanmäßige Malerarbeiten in einer Gemeindewohnung zur Kenntnis, ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

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