Beschlussvorlage - 03/019/2022-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Flachsthumweg 1
Fällung eines Baumes (Birke); Befreiung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baumes (Birke) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.5 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.0)“ auf dem Grundstück „Flachsthumweg 1“, zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Flachsthumweg 1“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen.
Sachverhalt
Es wurde ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Birke) auf dem Grundstück „Flachsthumweg 1“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.5 der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu ist eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.5 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ erforderlich.
Das Ordnungsamt hatte vorab geprüft, ob es sich hier um einen Gefahrenbaum handelt und damit umgehend gefällt werden müsste. Dieses war hier nicht der Fall.
Der Antrag auf „Fällung eines Baumes (Birke)“ war auf der Tagesordnung zur
PLA-Sitzung am 08.03.2022. Der Antrag wurde dann aufgrund des fehlenden Baumgutachtens nicht beraten.
Jetzt wurde nach Aufforderung durch die Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg vom Antragsteller*in ein Baumgutachten eingereicht.
Aufgrund der Maße des Baumes, ist eine weitere Klärung bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises Herzogtum Lauenburg, gegebenenfalls erforderlich.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.5 (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück
„Flachsthumweg 1“ nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einen einheimischen Laubbaum als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
