Beschlussvorlage - 03/052/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Alter Götenhof 3
Erweiterung Einfamilienwohnhaus zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen; Befreiung/Abweichung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 8 bzgl. der Überschreitung der Grundflächenzahl II (GRZ II) von 0,225 auf 0,237 sowie der Abweichung bzgl. „Dacheindeckung“ (TEIL B TEXT Ziffer 2.00) in anthrazitfarbenen statt roten Dachziegeln auf dem Grundstück „Alter Götenhof 3“, zu erteilen.
Sachverhalt
Es wird ein Antrag auf Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen für das Grundstück „Alter Götenhof 3“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 8 bzgl. der „Überschreitung der GRZ II“ gestellt.
Im Bebauungsplan Nr. 8 ist eine Grundflächenzahl I (GRZ I) von 0,15 festgesetzt. Das Vorhaben hält die GRZ I von 0,15 ein.
Es wird eine Befreiung von der Grundflächenzahl II (GRZ II) beantragt. Die GRZ I kann für Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen um 50 % überschritten werden. Somit ergibt sich hier eine zulässige GRZ II von 0,225.
Bei diesem Vorhaben ergibt sich eine GRZ II von 0,237. Die zulässige GRZ II wird somit um 0,012 = ca. 13,66 m² überschritten.
Außerdem wird ein Antrag auf Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 8 bzgl. der „Dacheindeckung“ (TEIL B TEXT Ziffer 2.00) gestellt.
Im Bebauungsplan Nr. 8 sind Dacheindeckungen für Hauptgebäude nur in „rot“ zulässig. Das geplante Vorhaben soll mit anthrazitfarbenen Dachziegeln eingedeckt werden.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
