Beschlussvorlage - 03/053/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung (§ 2 „Außenwände in Dachgeschossen“) von 1,00 m OKFF auf 1,405 m OKFF des Dachgeschosses für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Kauersweg 24“, zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Es wurde ein Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Kauersweg 24“ gestellt. 

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.5 der Gemeinde Dassendorf.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Hierzu wird jetzt eine Abweichung von § 2 „Außenwände in Dachgeschossen“ beantragt.

 

Im § 2 „Außenwände in Dachgeschossen“ ist eine Höhe der Außenwände
von 1,00 m ab Oberkante Fertigfußboden des Dachgeschosses (OKFF) festgesetzt.

Das Vorhaben ist mit einer Außenwandhöhe von 1,405 m ab Oberkante Fertigfußboden des Dachgeschosses (OKFF) geplant; einer Überschreitung von 0,405 m.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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