Beschlussvorlage - 12/058/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt den Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkopppel“ zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird der 1. Nachtrag zur Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

Geplant ist die Verlegung der Einfahrt mit der damit verbundenen Drehung der Garage.

Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurde vom Ordnungsamt eine Fällgenehmigung für eine Buche erteilt. Durch diese Fällung besteht jetzt die Möglichkeit, dass die Zufahrt zum Grundstück verlegt werden kann.

Die Stellungnahme des Baumpflegers bescheinigt, dass durch diese Maßnahme keine Beeinträchtigung der angrenzenden Eiche entsteht, wenn keine Abgrabungen, Aufschüttungen oder Bodenverdichtungen im Bereich des nahen Baumumfeldes erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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