Beschlussvorlage - 13/033/2022
Grunddaten
- Betreff:
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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wohltorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Maike Dieckert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wohltorf
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Entscheidung
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28.06.2022
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Sachverhalt
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 7. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) wurde zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeit zugelassen, dass Sitzungen der Gemeindevertretung auch als Videokonferenz durchgeführt werden dürfen. Durch § 35 a Absatz 3 GO wurde seinerzeit festgelegt, dass Wahlen im Rahmen von Videokonferenzen nicht zugelassen sind, weil geheime Wahlen mit Stimmzettel digital nicht möglich sind. Die Gemeindevertretung müsste sich daher, wenn Wahlen anstehen, zumindest für diesen Tagesordnungspunkt in Präsenz treffen.
Diese Aussage wurde nunmehr revidiert. Daher werden im Einklang mit dem § 40 Absatz 2 GO somit auch Wahlen in Videositzungen zugelassen. Da in solchen Sitzungen eine geheime Wahl nicht gewährleistet werden kann, sind jedoch nur Wahlen durch Handzeichen zulässig. Sobald jemand von seinem Recht nach § 40 Absatz 2 GO Gebrauch macht und einer Abstimmung durch Handzeichen widerspricht, kann die Wahl nicht durchgeführt werden. Um für die Durchführung der geheimen Wahl die Einberufung einer Präsenzsitzung zu vermeiden, wird die geheime Wahl durch eine briefliche Abstimmung, vergleichbar einer Briefwahl zu Kommunal- oder Landtagswahlen, ermöglicht. Das macht neue Verfahrensregelungen erforderlich, die in der Geschäftsordnung detaillierter zu beschreiben sind.
Die Änderung der Geschäftsordnung wird nach Beschlussfassung zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vorbereitet.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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9,5 kB
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