Beschlussvorlage - 13/046/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 für das Gebiet: „Südlich des Fußweges Ahornweg/Auf der Hude, westlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, nördlich Eichenallee, östlich Kastanienallee“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 für das Gebiet: „Südlich des Fußweges Ahornweg/Auf der Hude, westlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, nördlich Eichenallee, östlich Kastanienallee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die Begründung ins Internet über der Adresse „www.wohltorf.de“ in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Wohltorf hat in ihrer Sitzung am 24.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 gefasst.

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es fand keine frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 06.04.2021 bis zum 06.05.2021 statt.

Die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der TÖB gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fand vom 14.04.2022 bis zum 12.05.2022 statt. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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