Beschlussvorlage - 13/061/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg ist zu beantragen, dass im Zuge der Kreisstraße 64 von der Straße Billgrund, Hausnummer 1 über die gesamte Länge der Eichenallee bis zur Dorfstraße, Hausnummer 8a eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet wird.

 

Ergänzend ist bei der Verkehrsaufsicht zu beantragen, dass im Fall einer Zustimmungsverweigerung zum vorgenannten Antrag im Zuge der Kreisstraße 64 zumindest in der Eichenallee von Hausnummer 8 (als Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Tunnel) bis zur Hausnummer 18a eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet wird.

 

Im Fall der Zustimmungsverweigerung zum erstgenannten Antrag durch die Verkehrsaufsicht sind von ihr die rechtlichen Vorschriften zu nennen und beizufügen, die in keiner Weise mehr Ermessenspielräume ermöglichen. Ebenfalls ist darzulegen, welche Veränderungen von Politik und Verwaltung in diesen rechtlichen Vorschriften beraten werden, die hier ggf. zum Tragen kommen können. – Wenn das Thema „Unfallschwerpunkt“ in einer Zustimmungsverweigerung eine Rolle spielt, ist von der Verkehrsaufsicht darzulegen, ab wieviel Unfällen, ab wieviel Personenschäden und ab wieviel Toten – ggf. differenziert nach Alter – Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgenommen werden könnten.

Ergänzend zum Antrag sind der Verkehrsaufsicht (mindestens) auch die Punkte der Sachverhaltsschilderung mitzuteilen.

Die Verkehrsaufsicht soll gebeten werden, den Antrag vorrangig zu bearbeiten.

Der Bürgermeister wird beauftragt dafür zu sorgen, dass ein entsprechender Antrag unverzüglich bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg gestellt wird.

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Sachverhalt

S. beigefügter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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