Beschlussvorlage - 13/056/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Billtal 6“.

 

Wird den geplanten Neubauten in Bezug auf

  • Lage,
  • Größe und
  • Ausnutzung

des Grundstückes zugestimmt?

 

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Sachverhalt

Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei eingeschossigen Einfamilienhäusern mit einer Traufhöhe von 3,0 m auf dem Grundstück „Billtal 6“.

 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art, Maß, überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise in die nähere Umgebung einfügen.

 

Die Art der Nutzung – Wohnbebauung - ist zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung setzt sich aus der Anzahl an Vollgeschosse, First- und Traufhöhe und Grundfläche der Gebäude zusammen. Eingeschossige Gebäude mit einer Traufhöhe von 3,0 m sind ebenfalls zulässig, wenn die Firsthöhen der Gebäude Ahornweg 6 oder 4 nicht überschritten werden.

Es ist auch zulässig zwei Wohnhäuser auf dem Grundstück zu errichten.

Die überbaubare Grundstücksfläche wird nach dem BauGB ebenfalls eingehalten.

Ob die Lage des Gebäudes EFH 2 zulässig ist, kann anhand der Unterlagen nicht beurteilt werden, weil kein Baumbestandsplan vorhanden ist. Gemäß dem Luftbild stehen im Bereich des zweiten Hauses Gehölze. Die Art und der Stammumfang der Bäume sind nicht bekannt. Die Bäume sind nur geschützt, wenn Sie einen Stammunfang von 2,0 m, gemessen in einem Meter Höhe, aufweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfen die Bäume gefällt werden und dann wäre der Standort zulässig.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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