Beschlussvorlage - 13/064/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die Maßnahme Neubau Kita und Gemeindehaus in der vorliegenden Planung weiter zu führen.

 

Der überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 13.02.46400.96010 wird stattgegeben. Die Deckung erfolgt durch eine überplanmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle zur Durchführung der Maßnahme notwendigen Aufträge zu erteilen.

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Sachverhalt

Auf Grundlage des Bodengutachtens war bereits vor Baubeginn der Austausch verschiedener Bodenschichten geplant. Nach Abbruch des Bestandsgebäudes wurden die Erdbauarbeiten wie geplant ausgeführt. In dem Zuge wurde eine beträchtliche Menge Erdreich ausgetauscht und verdichtet. Die anschließenden Rammsondierungen wurden an 12 verschiedenen Positionen im Baufeld ausgeführt. Bei 9 von 12 durchgeführten Sondierungen wurde eine mangelhafte Bodendichte ab 1 m Tiefe festgestellt. Der Boden war in diesen Bereichen durchsetzt von Abbruch- und Schuttmaterialien (Drainageleitungen, Kabel, Mauerwerkssteine etc.), Reste Asphalt und Teer, sowie verschieden starkes Wurzelwerk. Lehmhaltiges Erdreich wurde in einigen Lagen und Bereichen festgestellt (Fotos siehe Anlage). Diese mindere Bodenqualität war erst nach Abbruch des Gebäudes ersichtlich. Um eine ausreichende Standsicherheit in allen Bodenbereichen für unseren Neubau garantieren zu können, hat das beauftragte Ingenieurbüro den erforderlichen zusätzlichen Bodenaustausch veranlasst. Der neue Boden wurde anschließend erneut verdichtet und geprüft.

Der anliegende Nachtrag enthält die Mehrmengen zum Verfüllen des Erdreichs, Geschiebelehm und der fachgerechten Entsorgung des Bodenaushubs.

 

Aufgrund des anliegenden Nachtrags ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich, diese ist nach Rücksprache mit Herrn Jäger (Kämmerer) über die Allgemeine Rücklage gedeckt.

 

Herr Jäger informiert hiermit die Gemeinde, dass im Spätsommer bzw. Frühherbst ein Nachtragshaushalt erforderlich werden wird.

 

Nach Rücksprache mit der Kämmerei ist eine Weitergabe der Kosten über den geschlossenen Erbbaurechtsvertrag mit der Kirchengemeinde nicht möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:                   70.295,68

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:13.2.46400.96010

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

 Nein

 

Deckung erfolgt über die Allgemeine Rücklage.

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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