Beschlussvorlage - 12/067/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule der Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule, ab dem 01.02.2023, an das Deutsche Rote Kreuz- Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V. zu vergeben.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Notwendige redaktionelle Änderungen kann der Bürgermeister vornehmen.

 

Die Notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 unter der Haushaltsstelle 12.1.21100.70000 einzuplanen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Aumühle hat am 27.01.2022 die Ausschreibung der Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule (folgend OGS) zum 01.02.2023 beschlossen.

 

Am 15.03.2022 wurde ein entsprechender Auflösungsvertrag mit dem derzeitigen Träger (Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e.V.) geschlossen. Am 21.03.2022 wurde die Trägerschaft ausgeschrieben. Dabei wurden potentielle Träger per Briefpost über die Ausschreibung informiert sowie der Ausschreibungstext auf den Internetseiten des Amtes, der Gemeinde und der Schule veröffentlicht.

 

Die Bewerbungsfrist endete am 31.05.2022. Bei Bewerbungsende haben 3 Träger ihr Interesse bekundet. Die Interessensbekundungen wurden entsprechend der anliegenden Matrix ausgewertet, anschließend wurden die Träger zu Verhandlungsgesprächen geladen.

 

Gemäß Beschluss vom 27.01.2022 nahmen an den Gesprächen folgende Personen teil:

  • Bürgermeister Herr Suhk
  • Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport, Herr Edler (nur an den Terminen am 23.06.2022)
  • Schulleiter, Herr Platte
  • Leitung des Amtes für Jugend, Bildung und Kultur, Frau Kasper
  • in beratender Funktion der Vorstand des Vereins Feste Grundschulzeiten e.V., Herr Messerschmidt (23.06.2022) bzw. Frau Stübig (07.07.2022)
  • außerdem zur Protokollführung Frau Prahl (Amt Hohe Elbgeest, Amt für Jugend, Bildung und Kultur)

 

Die Verhandlungsgespräche fanden an folgenden Terminen statt:

 

23.06.2022 09:30 Uhr Volkshochschule der Sachsenwaldgemeinden Aumühle und Wohltorf e.V.

 

23.06.2022 11:00 Uhr Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

 

07.07.2022 09:30 Uhr Deutsches Rotes Kreuz- Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V.

 

Die Träger waren aufgefordert eine Präsentation mit folgenden Inhalten vorzubereiten:

  • Vorstellung Konzept,
  • pädagogischer Ansatz,
  • Betreuungs- und Kursangebote und
  • Finanzierung der OGS

Anschließend wurden Fragen an Hand der Bewertungsmatrix gestellt.

 

Alle Träger haben sich gut präsentiert und konnten im Wesentlichen die Fragen des Gremiums beantworten.

 

Anhand der Bewertungsmatrix wurden die Träger bepunktet, so dass es zu folgendem Endergebnis kam:

 

  1. Deutsches Rotes Kreuz- Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V.

Gesamtpunktzahl: 36 von möglichen 38 Punkten

  1. Volkshochschule der Sachsenwaldgemeinden Aumühle und Wohltorf e.V.

Gesamtpunktzahl: 31 von 38 möglichen Punkten

  1. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Gesamtpunktzahl: 31 von 38 möglichen Punkten

 

Die Auswahlkommission empfiehlt daher der Gemeindevertretung die Trägerschaft der OGS an das Deutsche Rote Kreuz- Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V. zum 01.02.2023 zu vergeben.

 

Das DRK geht von einem Zuschussbedarf seitens der Gemeinde von ca. 60.000€ im Jahr aus. Der Verein Feste Grundschulzeiten erhält derzeit einen Zuschuss von 40.000€ pro Jahr. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 zu veranschlagen. Die Kosten setzen sich aus den höheren Personalkosten (das DRK ist Tarifgebunden) und den höheren Zuschüssen für die Stabilität der Elternbeiträge zusammen.

 

Sollte das DRK wiedererwarten nicht die Trägerschaft übernehmen wollen, empfiehlt die Auswahlkommission, entsprechend des Gesamtergebnisses, die Volkshochschule der Sachsenwaldgemeinden Aumühle und Wohltorf e.V. mit der Trägerschaft der OGS zu betrauen.

 

Es ist zeitnah eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Inhalt der Vereinbarung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Ergänzungen (Stand 19.08.2022):

 

Die Anlagen wurden ergänzt um die abgegebenen Unterlagen zur Interessenbekundung an der Trägerschaft der OGS, dem Protokoll zu den Verhandlungsgesprächen sowie den Präsentationen und Unterlagen zu den Gesprächen.

 

Zum Zuschussbedarf:

 

Das DRK geht von einem Personalkostenzuschuss als Mittel zur Deckelung der Elternbeiträge von jährlich 60.000€ aus. Die höheren Kosten resultieren aus den höheren Personalkosten (das DRK ist Tarifgebunden). Die kalkulierten Elternbeiträge entsprechen den derzeitigen Beiträgen.

 

Die VHS hat keine genaue Kalkulation abgegeben. Man möchte den derzeitigen finanziellen Rahmen weiterführen. Lediglich die Anschaffung einer Verwaltungssoftware wird mit einmalig 500€ sowie laufenden Kosten von 600€/Jahr beziffert.

 

Die Elternbeiträge sind durch Gesetz oder ähnliches nicht gedeckelt, diese legt die Gemeinde gemeinsam mit dem Träger fest. Nach § 4 der Kooperationsvereinbarung ist grundsätzlich der Träger für die Gesamtfinanzierung verantwortlich. Es liegt in der Entscheidung der Gemeinde, ob über den bestehenden Zuschuss hinaus (bisher 40.000€/ jährlich), eine Deckelung der Beiträge erfolgen soll oder die zusätzlichen Kosten auf die Eltern umgelegt werden.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

Einnahmen:

Ausgaben: 60000

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.1.21100.70000

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. .jährl.60.000
.Folgekosten:


.

Deckung / Bemerkung:

 

Im Haushalt 2023 sind entsprechende Mittel auf der o.g. Haushaltsstelle zu veranschlagen.

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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