Beschlussvorlage - 12/064/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes durch Dachgauben auf dem Grundstück „Müllerkoppel 17a“. Die zulässige GFZ von 0,2 ist einzuhalten. Bei einer Überschreitung wird keine Zustimmung erteilt.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes durch Dachgauben auf dem Grundstück „Müllerkoppel 17a“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes durch Dachgauben auf dem Grundstück „Müllerkoppel 17a“.

 

Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und der gleichnamigen Erhaltungssatzung.

 

Im B-Plan 2 ist eine GRZ von 0,15 und eine GRZ von 0,2 festgesetzt. Durch den Dachgeschossausbau ändert sich nichts an der GRZ. Bei der Berechnung der GFZ sind Wohnflächen beider Gebäude zu berücksichtigen. Vom Gebäude Nr. 17 sind keine Zeichnungen vom Dachgeschoss im Bauaktenarchiv vorhanden, sodass die Einhaltung der Festsetzung nicht geprüft werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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