Beschlussvorlage - 12/069/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Abriss des Wohnhauses für das Grundstück „Billeweg 1“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag für die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Abriss des Wohnhauses für das Grundstück „Billeweg 1“.

 

Ursprünglich war die Sanierung und Erweiterung des Bestandshauses zu 2 Wohneinheiten geplant. Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 25.11.2021, Vorlage 12/014/2021 beraten. Hierfür wurde die Baugenehmigung auch erteilt. Der Antragsteller möchte aber zwischenzeitlich das Wohnhaus abbrechen und neu bauen. Da der Bauantrag konform mit den Festsetzungen des B-Planes Nr. 9 „Billenkamp“ ist, entfällt das gemeindliche Einvernehmen dazu.

 

Aus städtebaulichen Gründen ist der Erhalt des Wohnhauses nicht notwendig.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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