Beschlussvorlage - 13/071/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Maike Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Wohltorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.08.2022
|
Sachverhalt
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts Fördermittel in Höhe von 476 Mio € für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen. Die Kommunen sollen insbesondere beim Sanierungsstau von Schwimmhallen und Sportstätten unterstützt werden. Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sind Voraussetzung für eine Förderung. Ersatzbauten sind in Ausnahmefällen förderfähig, wenn der Neubau wirtschaftlicher als eine Sanierung ist. Die Förderquote beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Projektskizzen können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Das Verfahren ist zweistufig, allerdings gibt es keine Garantie für eine Zusage. Im November findet eine Vorauswahl durch den Deutschen Bundestag statt. Die ausgewählten Projekte werden daraufhin informiert. Ab Januar nächsten Jahres finden Koordinierungsgespräche statt. Im Anschluss müssen die vollständigen Projektanträge eingereicht werden. Hierzu gehören auch die Unterlagen der baufachlichen Prüfung sowie der Nachweis über die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus. Diese Unterlagen liegen bereits vor, da diese für den ersten Förderantrag benötigt wurden. Eine Antragstellung wäre also problemlos durchführbar. Wenn sich die Gemeinde dazu entschließt, muss sie sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sich das Bauvorhaben um ca. ein halbes Jahr verzögern wird. Dem gegenüber stellt allerdings die mögliche Fördersumme. Aus diesem Grund soll die Gemeinde über die Antragstellung entscheiden.
Finanz. Auswirkung
|
im Verwaltungshaushalt: |
Nein |
|
Im Vermögenshaushalt: |
Ja |
|
Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
|
Haushaltsstelle: |
|
Haushaltsstelle: |
|
|
voraussichtl. jährl. |
|
voraussichtl. jährl. |
|
Deckung / Bemerkung:
|
im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
