Berichtsvorlage - 03/064/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

An dem Bauhoffahrzeug RZ GD 2009 ist zur Aufnahme des herbstlichen Laubes die Montage eines Laubverladegerät zum Aufsaugen des Laubes vorgesehen.

Das vorhandene Gerät ist defekt, eine Reparatur unwirtschaftlich auf Grund des Alters von 15 Jahren. Die Laubsaison steht kurz bevor. Ohne Laubverladegerät kann die Aufnahme des Laubes nicht erfolgen, bzw. nur unter erschwerten Bedingungen. Ein neues Gerät wurde ausgeschrieben.

Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt.

Gemäß § 50 Abs. 3 GO sind dringende Maßnahmen, die sofort auszuführen sind, von der Bürgermeisterin anzuordnen. Die Gemeindevertretung ist hierüber zu unterrichten. Eine nachträgliche Genehmigung durch die Gemeindevertretung ist nicht erforderlich.

 

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