Beschlussvorlage - 13/073/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Anbau an ein Einfamilienhaus
Flagredder 76
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
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Entscheidung
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28.09.2022
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Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück „Flagredder 76“. Der Anbau hat ein Flachdach, eine Größe von 33,65 m² und soll mit einer Holzfassade versehen werden. Die Terrasse hat eine Größe von 33,42 m².
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.
Die Vorgaben werden eingehalten. Die überbaubare Grundstücksfläche fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Rückseite des Gebäudes überschreitet nicht die Gebäudetiefe des Nachbargebäudes Nr. 76a und auch der seitliche Grundstücksabstand wird eingehalten.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt teilweise über die Zufahrt des Grundstückes „Flagredder 76a“ und ist mit einem privaten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht abgesichert. Für die öffentlich-rechtliche Erschließung ist die Eintragung einer Baulast notwendig. Die formale Regelung dazu obliegt der Bauaufsicht.
